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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Hundefragen Hundetraining, Wiebke Schumacher, und ihren Kunden über die angebotenen Trainings- und Beratungsleistungen.

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Erstgespräche, Einzeltrainings und geschlossene Gruppenkurse.

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2. Vertragsgegenstand und Trainingserfolg

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils vereinbarten Trainings- oder Beratungsleistung.

Hundefragen Hundetraining schuldet keinen bestimmten Trainingserfolg. Verhalten und Entwicklung eines Hundes hängen von zahlreichen individuellen Faktoren sowie insbesondere von der Umsetzung der Trainingsinhalte durch den Hundehalter ab.

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3. Vertragsschluss

Ein Vertrag über ein Erstgespräch oder Einzeltraining kommt durch die Vereinbarung eines Termins und dessen Bestätigung durch Hundefragen Hundetraining zustande.

Bei geschlossenen Gruppenkursen erfolgt die Anmeldung für den gesamten ausgeschriebenen Kurs mit den jeweils angegebenen Kursterminen. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie durch Hundefragen Hundetraining bestätigt wurde.

Der Kunde wird vor Vertragsschluss auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese einzusehen.

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4. Teilnahmevoraussetzungen

Der Hundehalter versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht und der Hund über einen altersgerechten Impfschutz verfügt.

Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Hundefragen Hundetraining vor Trainingsbeginn über Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes sowie bekannte Aggressionen, Beißvorfälle oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sein können.

Treten entsprechende Veränderungen während eines laufenden Kurses auf, ist Hundefragen Hundetraining ebenfalls darüber zu informieren.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Die Vergütung ist entsprechend der jeweils ausgestellten Rechnung und der dort angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.

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6. Absage von Erstgesprächen und Einzeltrainings

Vereinbarte Termine für Erstgespräche und Einzeltrainings können bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer Absage weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Hundefragen Hundetraining durch die kurzfristige Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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7. Stornierung geschlossener Gruppenkurse durch den Kunden

Die Anmeldung zu einem geschlossenen Gruppenkurs ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird ein Platz für den Kunden und seinen Hund für die gesamte Kursdauer reserviert.

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Bei einer Stornierung des gesamten Gruppenkurses durch den Kunden werden folgende Stornierungsgebühren berechnet:

  • bei einer Stornierung mehr als vier Wochen vor Kursbeginn: kostenfrei,

  • bei einer Stornierung zwischen vier und drei Wochen vor Kursbeginn: 50 % der vereinbarten Kursgebühr,

  • bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Wochen vor Kursbeginn: 75 % der vereinbarten Kursgebühr,

  • bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch eines bereits begonnenen Kurses: 100 % der vereinbarten Kursgebühr.

 

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei Hundefragen Hundetraining.

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Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Hundefragen Hundetraining durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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Kann der frei gewordene Kursplatz anderweitig vollständig vergeben werden, entfällt die Stornierungsgebühr. Bereits geleistete Stornierungsgebühren werden in diesem Fall erstattet.

 

8. Versäumte Termine innerhalb eines Gruppenkurses

Kann der Kunde an einem einzelnen Termin eines gebuchten Gruppenkurses nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr oder auf einen Ersatztermin.

Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder sonstiger persönlicher Verhinderung des Kunden oder seines Hundes.

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Sofern ein entsprechender Termin zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten wird und dort ein geeigneter Platz verfügbar ist, kann Hundefragen Hundetraining nach eigenem Ermessen eine Nachholmöglichkeit anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

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9. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch Hundefragen Hundetraining

Geschlossene Gruppenkurse können von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl wird bei der Kursausschreibung oder Anmeldung bekannt gegeben.

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Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Hundefragen Hundetraining berechtigt, den Kurs abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

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Hundefragen Hundetraining kann einzelne Trainingstermine aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit der Trainerin, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, absagen oder verschieben.

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Bei der Absage eines einzelnen Termins eines geschlossenen Gruppenkurses durch Hundefragen Hundetraining wird ein Ersatztermin angeboten.

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Muss ein gesamter Kurs durch Hundefragen Hundetraining abgesagt werden und kann kein geeigneter Ersatz angeboten werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

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10. Witterungsbedingungen

Das Hundetraining findet grundsätzlich im Freien und bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen statt. Regen oder andere übliche Wetterbedingungen stellen grundsätzlich keinen Grund für eine Absage des Trainings dar.

Bei Witterungsverhältnissen, die eine sichere oder zumutbare Durchführung des Trainings erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, ist Hundefragen Hundetraining berechtigt, einen Trainingstermin kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder den Trainingsort anzupassen.

Hierzu zählen insbesondere extreme Hitze, Gewitter, Sturm, Glätte oder andere gefährliche Wetterbedingungen.

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Die Entscheidung, ob ein Training aufgrund der Witterungsbedingungen durchgeführt werden kann, trifft Hundefragen Hundetraining unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Wohlergehens von Mensch und Hund.

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Wird ein Termin eines geschlossenen Gruppenkurses aufgrund der Witterungsbedingungen durch Hundefragen Hundetraining abgesagt, wird ein Ersatztermin angeboten.

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11. Änderungen des Trainingsortes

Hundefragen Hundetraining ist berechtigt, den Trainingsort aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

Der Kunde wird über entsprechende Änderungen so früh wie möglich informiert.

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12. Ausschluss vom Training

Hundefragen Hundetraining ist berechtigt, einen Kunden oder Hund vorübergehend oder dauerhaft vom Training auszuschließen, wenn eine sichere oder zumutbare Durchführung des Trainings nicht gewährleistet werden kann.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn von einem Hund oder Teilnehmer eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht, sicherheitsrelevante Anweisungen wiederholt nicht befolgt werden, wesentliche Angaben zum Hund verschwiegen oder unrichtig gemacht wurden oder der Hund an einer ansteckenden Erkrankung leidet.

Weitergehende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

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13. Verantwortung und Haftung

Die Teilnahme am Training und die Umsetzung der vermittelten Trainingsinhalte erfolgen in eigener Verantwortung des Hundehalters.

Der Hundehalter bleibt während des gesamten Trainings für die Führung, Beaufsichtigung und Sicherung seines Hundes verantwortlich und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.

Hundefragen Hundetraining haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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